Behandlungsablauf

Grundsätzlich gilt: Sie können direkt zu mir in die Praxis kommen oder sich von Ihrem Arzt überweisen lassen.

Die Kontaktaufnahme erfolgt am besten telefonisch unter der
Telefonnummer 0151 70182786 oder per E-Mail.


Probatorische Phase

In einem ersten Gespräch und bis zu vier weiteren probatorischen Sitzungen wird abgeklärt, ob eine Psychotherapie notwendig ist und welches Verfahren für Sie empfehlenswert ist.

Therapie Phase

Auf Grundlage der Informationen aus den probatorischen Sitzungen wird der Therapieantrag an Ihre Krankenkasse gestellt. Die Therapie muss dann von einem Gutachter Ihrer Krankenversicherung bewilligt werden. Der Umfang richtet sich nach der jeweiligen Symptomatik. Eine Kurzzeittherapie dauert ca. 25, eine Langzeittherapie ca. 45 Sitzungen. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.

Die Behandlungen in meiner Praxis sind immer an Ihren Bedürfnissen und ihrem Erleben orientiert, d.h. die Behandlungsziele werden gemeinsam mit Ihnen formuliert, der Behandlungsplan individuell auf Sie abgestimmt. Meistens ist zu Beginn der Behandlung ein wöchentlicher Sitzungsabstand ratsam. Die Behandlung kann je nach Störungsbild teilweise als Intensivtherapie mit mehreren Sitzungen pro Woche durchgeführt werden. Im weiteren Verlauf wird die Frequenz je nach Bedarf schrittweise vergrößert.

Wandbild


Besprechungsraum

Abrechnung einer Psychotherapie

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Privatversicherte

Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psycho-therapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden.

Sie erhalten zum Quartalsende eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Bedingungen. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich.

Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragsstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Sollte absehbar sein, dass für eine therapeutische Behandlung nicht mehr als 10 Stunden benötigt werden, kann auf einen ausführlichen Therapieantrag verzichtet werden.


Gesetzlich Versicherte

Wenn die Entscheidung für eine psychotherapeutische Behandlung getroffen wurde, wird von mir der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenversicherung gestellt.


  • Aus dem Buch deines Lebens kannst Du keine Seiten heraustrennen, aber immer wieder ein neues Kapitel beginnen.

    W. Bethmann

  • Wenn Du willst, was Du noch nie hattest, dann tu, was Du noch nie getan hast…

    Nossrat Peseschkian

  • Wir können nicht aussuchen, woher wir kommen – aber wir entscheiden, wohin wir gehen.

  • Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia

  • Nicht, weil es schwer ist wagen wir es nicht- weil wir es nicht wagen ist es schwer.